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Diesel Skandal: VW muss Schadensersatz zahlen

Am frühen Montagmorgen hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass den Kunden bei Rückgabe des Autos ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Allerdings müssen die gefahrenen Kilometer auf die Entschädigung angerechnet werden. Der Volkswagen Konzern möchten den Klägern nun eine Einmalzahlung anbieten.

In einem früheren Verfahren, hatte das Oberlandesgericht Koblenz einem Diesel-Käufer aus Rheinland-Pfalz für die Rückgabe des Wagens circa. 26.000 Euro und Zinsen zugesprochen. Grund war eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so das Gericht.

Auch im aktuellen Verfahren in Karlsruhe hat der VW-Konzern verloren. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte, dass VW durch bewusste und gewollte Täuschung die Dieselautos mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht habe. Der Käufer hat den Schaden bereits durch den Abschluss des Kaufvertrags erlitten. Der Wagen sei nicht voll brauchbar, so Seiters. Die einzelnen Käufer müssen sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. Je länger mit dem Auto gefahren worden ist, desto weniger Geld gibt es am Ende.

VW möchte den knapp 60.000 Klägern in Deutschland, nach dem aktuellen Karlsruher Urteil nun eine Einmalzahlung anbieten. Der Käufer muss den Wagen sogar nicht zurückgeben und kann diese behalten.

Schon Ende Februar hat sich VW und die Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv) auf einen Vergleich für mehr als 250.000 vom Abgas Skandal betroffene Dieselfahrer geeinigt. Diejenigen,die den Vergleich annehmen bekommen zwischen 1350 und 6250 Euro ausgezahlt.

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