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Unternehmerisch (Wirtschaftlich)

Zehn Dinge, auf die Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten sollten

Zehn Dinge, auf die Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten sollten

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes ordentlichen Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland. Dementsprechend kommt ihm auch dann eine große Bedeutung zu, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Streit geraten. Grundsätzlich gilt: Je mehr beide Seiten vorher vertraglich festgelegt haben, desto weniger ist im Streitfall unklar.

Wie der Vertrag tatsächlich aussieht, ist allerdings im Prinzip weitgehend ungeregelt. Einige Dinge sollten Sie als Arbeitnehmer aber kontrollieren, bevor Sie tatsächlich unterschreiben, beispielsweise die gesetzliche Kündigungsfrist.

1)  Befristet oder unbefristet

Zuerst sollte klar sein, ob Sie befristet oder unbefristet beschäftigt werden. Unterschreiben Sie ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt es aufzupassen: Länger als zwei Jahre darf ein Arbeitsverhältnis in der Regel nicht befristet sein, ansonsten können Sie eine Festanstellung verlangen. Probezeiten stehen auch im Vertrag, gesetzlich darf eine solche nicht länger als sechs Monate dauern.

2) Arbeitsstart

Der ist in der Regel vertraglich geregelt. Falls nicht, sollten Sie darauf drängen denn vom Startdatum leiten sich viele weitere Dinge wie zum Beispiel Urlaubsansprüche ab. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss auch ein Enddatum im Vertrag stehen.

3) Urlaubsansprüche

Auch die sollten Sie noch einmal extra in ihrem Arbeitsvertrag regeln. Arbeiten Sie fünf Tage die Woche, haben Sie in der Regel Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Auch die Höhe des Urlaubsgeldes – wenn es welches gibt – sollte vereinbart werden.

4) Tätigkeitsbeschreibung

Sehr wichtig ist auch die Tätigkeitsbeschreibung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen, was genau die Aufgaben des Angestellten sind. Wie detailliert dies ist, können Sie selbst entscheiden.

5) Arbeitszeit und Arbeitsort

Bei der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber natürlich nicht machen, was er möchte. Mehr als 40 Stunden pro Woche sind unzulässig. Überstunden müssen ebenfalls vertraglich geregelt sein – genau wie ihre Bezahlung. Sind sie das nicht, kann der Arbeitgeber die auch nicht verlangen.

Und auch beim Ort gibt es Grenzen. In der Regel gilt, dass der Einsatzort per Auto gut erreichbar sein muss, also maximal anderthalb Stunden entfernt.

6) Gehalt

Das vereinbarte Gehalt gehört in jeden ordentlichen Arbeitsvertrag. Auch Boni und Zuschläge sollten Sie fest vereinbaren. Teilweise werden diese in separaten Provisionsvereinbarungen festgehalten, auf die im Arbeitsvertrag verwiesen ist. Provisions- und Bonuszahlungen sollten immer so genau wie möglich definiert sein. Ansonsten hat der Arbeitgeber bei der Auszahlung viel Spielraum. Zusätzlich sollte natürlich auch der Zeitpunkt der Gehaltsüberweisung festgehalten werden. Im Normalfall wird am Monatsbeginn oder zur Monatsmitte überwiesen.

7) Krankschreibung

Gesetzlich vorgeschrieben ist es, bei drei aufeinanderfolgenden Krankheitstagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann diese Regel aber verschärfen und zum Beispiel ein solches Schreiben vom Arzt bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Achten Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag darauf, welche Regeln Ihr Arbeitgeber dazu festlegen möchte.

8) Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist sollte auch schriftlich festgehalten werden. Sie liegt in der Regel bei vier Wochen, verlängert sich aber nach zwei Jahren im Unternehmen, zumindest für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann immer noch mit vier Wochen Vorlauf kündigen.

9) Klauseln

Sie sollten außerdem auf Geheimhaltungs- und Konkurrenzklauseln achten, die manche Arbeitgeber verlangen. Sind diese einmal vereinbart und Sie verstoßen dagegen, kann das teuer werden. Außerdem können solche Klauseln es Ihnen schwerer machen, einen neuen Job zu finden.

10) Karenzzahlungen

Grundsätzlich dürfen diese Klauseln für maximal zwei Jahre gelten, normal ist aber eher eine Sperrzeit von einem Jahr. Der Arbeitgeber muss allerdings Karenzzahlungen leisten, wenn er ein Wettbewerbsverbot in den Vertrag schreibt. Das ist im Prinzip eine Abfindung, die Sie für das entgangene Gehalt entschädigen soll.